Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rosenstein Apothekenservice UG (haftungsbeschränkt)
Donnersbergweg 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein
Handelsregister: HRB 70765, Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
USt-IdNr.: DE459055871
(nachfolgend „Rosenstein" oder „wir")
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich; keine Verbraucher
(1) Rosenstein betreibt einen pharmazeutischen Großhandel für Primärpackmittel und Apothekenbedarf. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop sowie im sonstigen Geschäftsverkehr geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren zwischen Rosenstein und unseren Kunden.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Apotheken, Versandapotheken sowie sonstige gewerbliche oder freiberufliche Kunden), an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir nicht. Mit der Registrierung und mit jeder Bestellung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssten.
§ 2 Registrierung, Kundenkonto und Freischaltung
(1) Die Nutzung des Online-Shops, insbesondere die Einsicht in Preise und die Abgabe von Bestellungen, setzt eine Registrierung und eine Freischaltung des Kundenkontos durch uns voraus. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(2) Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Unternehmereigenschaft geeignete Nachweise zu verlangen (z. B. Betriebserlaubnis der Apotheke, Apothekennummer/Institutionskennzeichen (IK), Gewerbenachweis, Handelsregisterauszug, USt-IdNr.).
(3) Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten. Bestellungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten abgegeben werden, werden ihm zugerechnet, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten und uns unverzüglich informiert.
(4) Wir sind berechtigt, das Kundenkonto vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstößt oder wenn die Voraussetzungen der Freischaltung (insbesondere die Unternehmereigenschaft) entfallen. Der Kunde wird über eine Sperrung informiert; laufende Verträge bleiben unberührt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Die Funktion „Angebot anfordern" ist unverbindlich; sie stellt weder eine Bestellung des Kunden noch ein Angebot von Rosenstein dar. Auf eine Angebotsanfrage hin erstellen wir ein individuell kalkuliertes Angebot. Sofern in dem Angebot nichts anderes bestimmt ist, halten wir uns an individuell erstellte Angebote 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden.
(3) Mit Absenden einer Bestellung im Online-Shop bzw. mit Annahme unseres individuellen Angebots in Textform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab bzw. nimmt unser Angebot an. Eine automatisch versandte Bestell- oder Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst zustande durch (a) unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder (b) die Auslieferung der Ware. Nehmen wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang an, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.
(4) Bei individualisierter/bedruckter Ware kommt der Vertrag über die Produktion zusätzlich erst nach dokumentierter Druckfreigabe gemäß § 6 zur Ausführung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt versandkostenfrei, sofern im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist. Preise sind erst nach Registrierung und Freischaltung einsehbar; maßgeblich ist der im individuellen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Preis.
(1a) Der Mindestbestellwert beträgt 250 € netto (Netto-Warenwert der Bestellung ohne Umsatzsteuer). Bestellungen unterhalb des Mindestbestellwerts können wir ablehnen oder nur nach gesonderter Vereinbarung ausführen.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(2a) Skonto: Bei der Zahlungsart Vorauskasse gewähren wir 2 % Skonto auf den Gesamtrechnungsbetrag, wenn der Gesamtrechnungsbetrag vollständig innerhalb von 5 Kalendertagen ab Rechnungsdatum bei uns eingegangen ist; maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs auf unserem Konto. Bei Teilzahlungen, bei nur teilweisem oder verspätetem Zahlungseingang sowie bei allen anderen Zahlungsarten wird kein Skonto gewährt. Bei individualisierter Ware mit vereinbarter Anzahlung (Absatz 3) besteht der Skontoanspruch nur, wenn der gesamte Rechnungsbetrag — nicht lediglich die Anzahlung — innerhalb der Frist vollständig eingegangen ist. Ein weitergehender Skontoabzug ist ausgeschlossen.
(2b) Keine Kumulierung von Vorteilen: Skonto nach Absatz 2a ist mit sonstigen Nachlässen, Rabatten, Boni oder zeitlich begrenzten Aktionen nicht kombinierbar; es gilt jeweils nur der für den Kunden günstigste einzelne Vorteil. Eine Kumulierung bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung in Textform. Bei Kunden mit individuell vereinbarten Sonderpreisen oder Sonderkonditionen sind weitere Nachlässe, Boni und Skonti — einschließlich des Skontos nach Absatz 2a — ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.
(3) Bei individualisierter/bedruckter Ware sind wir berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswerts bei Auftragsbestätigung zu verlangen; der Restbetrag wird gemäß Absatz 2 fällig.
(4) Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung spätestens 15 Kalendertage nach Zugang der Rechnung in Verzug, sofern nicht ein früherer Verzugseintritt nach den gesetzlichen Vorschriften gegeben ist. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB: Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern sowie Pauschale von 40 €).
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(6) Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich in Frage stellen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
§ 5 Lieferung, Lieferzeiten, Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands; Lieferungen in andere Länder nur nach gesonderter Vereinbarung.
(2) Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Zirka-Angaben, sofern nicht ausdrücklich in Textform ein Fixtermin vereinbart wurde. Lagerware liefern wir in der Regel kurzfristig. Bei individualisierter/bedruckter Ware beträgt die Lieferzeit erfahrungsgemäß 14 bis 60 Werktage ab dokumentierter Druckfreigabe (§ 6) und vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen; auch diese Angabe ist unverbindlich.
(3) Die Lieferfrist beginnt nicht, bevor der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen (insbesondere Bereitstellung druckfähiger Daten, Druckfreigabe, ggf. vereinbarte Anzahlung) erbracht hat.
(4) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse (z. B. Betriebsstörungen bei Vorlieferanten, Transportverzögerungen, behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel) verlängern die Lieferfrist angemessen. Wir informieren den Kunden unverzüglich über derartige Verzögerungen. Dauert das Hindernis länger als 8 Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Gegenleistungen für nicht gelieferte Ware werden erstattet.
(5) Selbstbelieferungsvorbehalt: Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Werden wir von einem sorgfältig ausgewählten Vorlieferanten trotz eines rechtzeitig geschlossenen, deckungsgleichen Eindeckungsgeschäfts aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, verlängert sich die Lieferfrist angemessen; wird uns die Lieferung dadurch unmöglich oder unzumutbar, sind wir insoweit zum Rücktritt berechtigt. Wir informieren den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten bereits erbrachte Gegenleistungen für nicht gelieferte Ware unverzüglich. Schadensersatzansprüche des Kunden nach Maßgabe des § 11 bleiben unberührt.
(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind; sie können jeweils gesondert berechnet werden.
(7) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über (§ 447 BGB), spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Auf Wunsch und Kosten des Kunden versichern wir die Sendung gegen Transportschäden.
(8) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Mehraufwendungen (insbesondere Lager- und Bereitstellungskosten) zu verlangen.
§ 6 Individualisierte Ware; Muster- und Druckfreigabe
(1) Individualisierte Ware im Sinne dieser AGB ist jede Ware, die nach Kundenspezifikation gefertigt, bedruckt, etikettiert oder sonst auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wird (insbesondere bedruckte Primärpackmittel, bedruckte Standbeutel und sonstige Ware mit kundenindividuellem Druckbild).
(2) Produktion nur nach Freigabe: Individualisierte Ware wird von uns ausnahmslos erst dann produziert bzw. bei unseren Vorlieferanten verbindlich beauftragt, nachdem
a) dem Kunden ein physisches Muster (z. B. Andruck, Proof, Handmuster) zugesandt wurde oder ihm eine verbindliche digitale Freigabe-Ansicht (finaler Druckdatenstand / Standdruck-PDF mit Maßen, Motiv, Text und Farbangaben) übermittelt wurde, und
b) der Kunde auf dieser Grundlage die Freigabe ausdrücklich und in dokumentierter Form (Textform, z. B. E-Mail oder Freigabefunktion im Shop) erklärt hat, und
c) sofern wir eine Anzahlung gemäß § 4 Absatz 3 verlangt haben, diese vollständig bei uns eingegangen ist.
Ohne eine solche dokumentierte Freigabe — und, soweit eine Anzahlung verlangt wurde, ohne deren vollständigen Eingang — beginnt keine Produktion; hierdurch bedingte Verzögerungen gehen nicht zu unseren Lasten.
(3) Wirkung der Freigabe: Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit des freigegebenen Stands, insbesondere Motiv, Texte (einschließlich Rechtschreibung), Maße, Materialangaben, Farbangaben und Ausführung. Die Freigabe ist Grundlage und verbindlicher Maßstab der Produktion.
(4) Rügeausschluss für den freigegebenen Stand: Beanstandungen, die sich auf Umstände beziehen, die im freigegebenen Muster bzw. in der freigegebenen Freigabe-Ansicht erkennbar waren (z. B. Motiv, Text-, Satz- und Rechtschreibfehler, Layout, Maße, Ausführung), sind nach erteilter Freigabe ausgeschlossen. Unberührt bleiben Rügen wegen Abweichungen der gelieferten Ware vom freigegebenen Stand sowie wegen Mängeln, die im Muster bzw. in der Freigabe-Ansicht nicht erkennbar waren; hierfür gelten §§ 8 und 9.
(5) Handelsübliche Toleranzen: Bei Druckerzeugnissen und bedruckten Packmitteln sind geringfügige, handelsübliche Abweichungen (insbesondere in Farbton, Farbdichte, Material- und Maßtoleranzen sowie Passgenauigkeit) technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Bildschirmdarstellungen sind hinsichtlich der Farbwiedergabe unverbindlich; farbverbindlich ist nur ein ausdrücklich als farbverbindlich bezeichnetes Muster/Proof.
(6) Mehr-/Minderlieferung: Bei individualisiert produzierter Ware sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig; berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
(7) Druckdaten und Schutzrechte: Der Kunde stellt die Druckdaten in dem von uns benannten Format bereit und trägt die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Vorlagen, Marken, Logos und Texte keine Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) verletzen und die für seine Produkte einschlägigen kennzeichnungsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verwendung der von ihm bereitgestellten Daten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
(8) Keine Rücknahme: Individualisierte Ware ist von Umtausch, Rückgabe und Stornierung nach Produktionsbeginn ausgeschlossen (§ 10). Bei Stornierung nach Freigabe, aber vor Produktionsbeginn, sind uns die bereits entstandenen Kosten (z. B. Klischees, Druckvorstufe) zu erstatten.
(9) Muster und Designservice: Muster und Freigabe-Ansichten gemäß Absatz 2 sind für den Kunden kostenfrei. Unser Designservice im Rahmen der Individualisierung (Aufbereitung der Druckdaten) ist für den Kunden ebenfalls kostenfrei.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu verarbeiten. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsendbetrags unserer Forderung an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
(3) Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den anderen Sachen.
(4) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (insbesondere Pfändungen) hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen.
(5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, und erkennbare Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen uns gegenüber unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Später sich zeigende (verdeckte) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(2) Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware gemäß § 377 HGB als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(3) Transportschäden sind zusätzlich soweit möglich bereits bei Anlieferung gegenüber dem Transporteur zu dokumentieren (Vermerk auf dem Liefernachweis, Fotos); dies erleichtert die Abwicklung, ist aber keine Anspruchsvoraussetzung im Verhältnis zu uns.
(4) Ware, die der Kunde als mangelhaft erkannt oder gerügt hat, darf bis zur Klärung der Beanstandung nicht weiterveräußert, verarbeitet oder an Dritte abgegeben werden; sie ist sachgerecht und getrennt zu verwahren und uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
§ 9 Gewährleistung (Mängelansprüche)
(1) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unmöglich oder unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Maßgeblich für den Zustand der Ware ist die vereinbarte Beschaffenheit; bei individualisierter Ware zusätzlich der freigegebene Stand gemäß § 6. Handelsübliche, produktions- oder materialbedingte geringfügige Abweichungen (insbesondere in Farbton, Maßen und Materialstruktur) stellen auch bei Lager- und Standardware keinen Mangel dar, soweit sie die Verwendbarkeit der Ware nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Öffentliche Äußerungen Dritter (z. B. Herstellerwerbung) begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung mit uns.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche gemäß § 11 Absatz 2 sowie in den Fällen der §§ 445b, 478 BGB (Rückgriff) und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Zur Nacherfüllung zurückzusendende Ware ist nur nach vorheriger Abstimmung mit uns zu versenden.
§ 10 Kein Widerrufsrecht; keine Rücknahme individualisierter Ware
(1) Da wir ausschließlich mit Unternehmern kontrahieren, bestehen keine verbraucherschützenden Widerrufs- oder Rückgaberechte.
(2) Eine freiwillige Rücknahme nicht individualisierter Lagerware ist eine Einzelfallentscheidung und bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform; sie kann von einer Wiedereinlagerungspauschale in Höhe von 20 % des Netto-Warenwerts der zurückgenommenen Ware abhängig gemacht werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; uns bleibt der Nachweis eines höheren Aufwands gestattet.
(3) Hygiene-Ausschluss für Primärpackmittel: Primärpackmittel und sonstige Ware, deren Umverpackung, Versiegelung oder Originalgebinde geöffnet oder beschädigt wurde, sind von Rücknahme und Umtausch generell ausgeschlossen. Die Produktintegrität von Packmitteln, die für die Aufbewahrung und Abgabe von Arzneimitteln bestimmt sind, kann nach Öffnung nicht mehr gewährleistet werden. Rügen wegen Mängeln im Sinne des § 9 bleiben unberührt.
(4) Individualisierte Ware (§ 6) ist von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen, soweit nicht ein Mangel im Sinne des § 9 vorliegt.
§ 11 Haftung
(1) Auf Schadensersatz haften wir — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur nach Maßgabe der folgenden Absätze.
(2) Unbeschränkt haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung — auch für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn — ausgeschlossen.
(5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Produktverantwortung des Kunden
(1) Der Kunde ist als Apotheke bzw. gewerblicher Weiterverwender selbst dafür verantwortlich, die Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen konkreten Verwendungszweck sowie die Einhaltung der für ihn geltenden berufs-, arzneimittel- und kennzeichnungsrechtlichen Vorgaben zu prüfen. Produktangaben von uns beschreiben die Beschaffenheit der Ware und stellen keine Beratung zum Einsatz im Einzelfall dar.
(2) Von uns bereitgestellte Unterlagen (z. B. Konformitätserklärungen, Prüfberichte, Spezifikationen) beziehen sich auf den jeweils bezeichneten Prüfgegenstand und Prüfumfang.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung, abrufbar im Online-Shop.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ludwigshafen am Rhein, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort ist Ludwigshafen am Rhein.
(3) Änderungen und Ergänzungen einzelvertraglicher Abreden bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Vorrang haben individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rosenstein Apothekenservice UG (haftungsbeschränkt)
Donnersbergweg 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein
Handelsregister: HRB 70765, Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
USt-IdNr.: DE459055871
(nachfolgend „Rosenstein" oder „wir")
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich; keine Verbraucher
(1) Rosenstein betreibt einen pharmazeutischen Großhandel für Primärpackmittel und Apothekenbedarf. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop sowie im sonstigen Geschäftsverkehr geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren zwischen Rosenstein und unseren Kunden.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Apotheken, Versandapotheken sowie sonstige gewerbliche oder freiberufliche Kunden), an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir nicht. Mit der Registrierung und mit jeder Bestellung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssten.
§ 2 Registrierung, Kundenkonto und Freischaltung
(1) Die Nutzung des Online-Shops, insbesondere die Einsicht in Preise und die Abgabe von Bestellungen, setzt eine Registrierung und eine Freischaltung des Kundenkontos durch uns voraus. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(2) Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Unternehmereigenschaft geeignete Nachweise zu verlangen (z. B. Betriebserlaubnis der Apotheke, Apothekennummer/Institutionskennzeichen (IK), Gewerbenachweis, Handelsregisterauszug, USt-IdNr.).
(3) Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten. Bestellungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten abgegeben werden, werden ihm zugerechnet, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten und uns unverzüglich informiert.
(4) Wir sind berechtigt, das Kundenkonto vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstößt oder wenn die Voraussetzungen der Freischaltung (insbesondere die Unternehmereigenschaft) entfallen. Der Kunde wird über eine Sperrung informiert; laufende Verträge bleiben unberührt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Die Funktion „Angebot anfordern" ist unverbindlich; sie stellt weder eine Bestellung des Kunden noch ein Angebot von Rosenstein dar. Auf eine Angebotsanfrage hin erstellen wir ein individuell kalkuliertes Angebot. Sofern in dem Angebot nichts anderes bestimmt ist, halten wir uns an individuell erstellte Angebote 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden.
(3) Mit Absenden einer Bestellung im Online-Shop bzw. mit Annahme unseres individuellen Angebots in Textform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab bzw. nimmt unser Angebot an. Eine automatisch versandte Bestell- oder Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst zustande durch (a) unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder (b) die Auslieferung der Ware. Nehmen wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang an, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.
(4) Bei individualisierter/bedruckter Ware kommt der Vertrag über die Produktion zusätzlich erst nach dokumentierter Druckfreigabe gemäß § 6 zur Ausführung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt versandkostenfrei, sofern im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist. Preise sind erst nach Registrierung und Freischaltung einsehbar; maßgeblich ist der im individuellen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Preis.
(1a) Der Mindestbestellwert beträgt 250 € netto (Netto-Warenwert der Bestellung ohne Umsatzsteuer). Bestellungen unterhalb des Mindestbestellwerts können wir ablehnen oder nur nach gesonderter Vereinbarung ausführen.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(2a) Skonto: Bei der Zahlungsart Vorauskasse gewähren wir 2 % Skonto auf den Gesamtrechnungsbetrag, wenn der Gesamtrechnungsbetrag vollständig innerhalb von 5 Kalendertagen ab Rechnungsdatum bei uns eingegangen ist; maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs auf unserem Konto. Bei Teilzahlungen, bei nur teilweisem oder verspätetem Zahlungseingang sowie bei allen anderen Zahlungsarten wird kein Skonto gewährt. Bei individualisierter Ware mit vereinbarter Anzahlung (Absatz 3) besteht der Skontoanspruch nur, wenn der gesamte Rechnungsbetrag — nicht lediglich die Anzahlung — innerhalb der Frist vollständig eingegangen ist. Ein weitergehender Skontoabzug ist ausgeschlossen.
(2b) Keine Kumulierung von Vorteilen: Skonto nach Absatz 2a ist mit sonstigen Nachlässen, Rabatten, Boni oder zeitlich begrenzten Aktionen nicht kombinierbar; es gilt jeweils nur der für den Kunden günstigste einzelne Vorteil. Eine Kumulierung bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung in Textform. Bei Kunden mit individuell vereinbarten Sonderpreisen oder Sonderkonditionen sind weitere Nachlässe, Boni und Skonti — einschließlich des Skontos nach Absatz 2a — ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.
(3) Bei individualisierter/bedruckter Ware sind wir berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswerts bei Auftragsbestätigung zu verlangen; der Restbetrag wird gemäß Absatz 2 fällig.
(4) Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung spätestens 15 Kalendertage nach Zugang der Rechnung in Verzug, sofern nicht ein früherer Verzugseintritt nach den gesetzlichen Vorschriften gegeben ist. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB: Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern sowie Pauschale von 40 €).
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(6) Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich in Frage stellen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
§ 5 Lieferung, Lieferzeiten, Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands; Lieferungen in andere Länder nur nach gesonderter Vereinbarung.
(2) Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Zirka-Angaben, sofern nicht ausdrücklich in Textform ein Fixtermin vereinbart wurde. Lagerware liefern wir in der Regel kurzfristig. Bei individualisierter/bedruckter Ware beträgt die Lieferzeit erfahrungsgemäß 14 bis 60 Werktage ab dokumentierter Druckfreigabe (§ 6) und vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen; auch diese Angabe ist unverbindlich.
(3) Die Lieferfrist beginnt nicht, bevor der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen (insbesondere Bereitstellung druckfähiger Daten, Druckfreigabe, ggf. vereinbarte Anzahlung) erbracht hat.
(4) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse (z. B. Betriebsstörungen bei Vorlieferanten, Transportverzögerungen, behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel) verlängern die Lieferfrist angemessen. Wir informieren den Kunden unverzüglich über derartige Verzögerungen. Dauert das Hindernis länger als 8 Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Gegenleistungen für nicht gelieferte Ware werden erstattet.
(5) Selbstbelieferungsvorbehalt: Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Werden wir von einem sorgfältig ausgewählten Vorlieferanten trotz eines rechtzeitig geschlossenen, deckungsgleichen Eindeckungsgeschäfts aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, verlängert sich die Lieferfrist angemessen; wird uns die Lieferung dadurch unmöglich oder unzumutbar, sind wir insoweit zum Rücktritt berechtigt. Wir informieren den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten bereits erbrachte Gegenleistungen für nicht gelieferte Ware unverzüglich. Schadensersatzansprüche des Kunden nach Maßgabe des § 11 bleiben unberührt.
(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind; sie können jeweils gesondert berechnet werden.
(7) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über (§ 447 BGB), spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Auf Wunsch und Kosten des Kunden versichern wir die Sendung gegen Transportschäden.
(8) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Mehraufwendungen (insbesondere Lager- und Bereitstellungskosten) zu verlangen.
§ 6 Individualisierte Ware; Muster- und Druckfreigabe
(1) Individualisierte Ware im Sinne dieser AGB ist jede Ware, die nach Kundenspezifikation gefertigt, bedruckt, etikettiert oder sonst auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wird (insbesondere bedruckte Primärpackmittel, bedruckte Standbeutel und sonstige Ware mit kundenindividuellem Druckbild).
(2) Produktion nur nach Freigabe: Individualisierte Ware wird von uns ausnahmslos erst dann produziert bzw. bei unseren Vorlieferanten verbindlich beauftragt, nachdem
a) dem Kunden ein physisches Muster (z. B. Andruck, Proof, Handmuster) zugesandt wurde oder ihm eine verbindliche digitale Freigabe-Ansicht (finaler Druckdatenstand / Standdruck-PDF mit Maßen, Motiv, Text und Farbangaben) übermittelt wurde, und
b) der Kunde auf dieser Grundlage die Freigabe ausdrücklich und in dokumentierter Form (Textform, z. B. E-Mail oder Freigabefunktion im Shop) erklärt hat, und
c) sofern wir eine Anzahlung gemäß § 4 Absatz 3 verlangt haben, diese vollständig bei uns eingegangen ist.
Ohne eine solche dokumentierte Freigabe — und, soweit eine Anzahlung verlangt wurde, ohne deren vollständigen Eingang — beginnt keine Produktion; hierdurch bedingte Verzögerungen gehen nicht zu unseren Lasten.
(3) Wirkung der Freigabe: Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit des freigegebenen Stands, insbesondere Motiv, Texte (einschließlich Rechtschreibung), Maße, Materialangaben, Farbangaben und Ausführung. Die Freigabe ist Grundlage und verbindlicher Maßstab der Produktion.
(4) Rügeausschluss für den freigegebenen Stand: Beanstandungen, die sich auf Umstände beziehen, die im freigegebenen Muster bzw. in der freigegebenen Freigabe-Ansicht erkennbar waren (z. B. Motiv, Text-, Satz- und Rechtschreibfehler, Layout, Maße, Ausführung), sind nach erteilter Freigabe ausgeschlossen. Unberührt bleiben Rügen wegen Abweichungen der gelieferten Ware vom freigegebenen Stand sowie wegen Mängeln, die im Muster bzw. in der Freigabe-Ansicht nicht erkennbar waren; hierfür gelten §§ 8 und 9.
(5) Handelsübliche Toleranzen: Bei Druckerzeugnissen und bedruckten Packmitteln sind geringfügige, handelsübliche Abweichungen (insbesondere in Farbton, Farbdichte, Material- und Maßtoleranzen sowie Passgenauigkeit) technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Bildschirmdarstellungen sind hinsichtlich der Farbwiedergabe unverbindlich; farbverbindlich ist nur ein ausdrücklich als farbverbindlich bezeichnetes Muster/Proof.
(6) Mehr-/Minderlieferung: Bei individualisiert produzierter Ware sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig; berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
(7) Druckdaten und Schutzrechte: Der Kunde stellt die Druckdaten in dem von uns benannten Format bereit und trägt die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Vorlagen, Marken, Logos und Texte keine Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) verletzen und die für seine Produkte einschlägigen kennzeichnungsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verwendung der von ihm bereitgestellten Daten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
(8) Keine Rücknahme: Individualisierte Ware ist von Umtausch, Rückgabe und Stornierung nach Produktionsbeginn ausgeschlossen (§ 10). Bei Stornierung nach Freigabe, aber vor Produktionsbeginn, sind uns die bereits entstandenen Kosten (z. B. Klischees, Druckvorstufe) zu erstatten.
(9) Muster und Designservice: Muster und Freigabe-Ansichten gemäß Absatz 2 sind für den Kunden kostenfrei. Unser Designservice im Rahmen der Individualisierung (Aufbereitung der Druckdaten) ist für den Kunden ebenfalls kostenfrei.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu verarbeiten. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsendbetrags unserer Forderung an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
(3) Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den anderen Sachen.
(4) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (insbesondere Pfändungen) hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen.
(5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, und erkennbare Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen uns gegenüber unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Später sich zeigende (verdeckte) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(2) Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware gemäß § 377 HGB als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(3) Transportschäden sind zusätzlich soweit möglich bereits bei Anlieferung gegenüber dem Transporteur zu dokumentieren (Vermerk auf dem Liefernachweis, Fotos); dies erleichtert die Abwicklung, ist aber keine Anspruchsvoraussetzung im Verhältnis zu uns.
(4) Ware, die der Kunde als mangelhaft erkannt oder gerügt hat, darf bis zur Klärung der Beanstandung nicht weiterveräußert, verarbeitet oder an Dritte abgegeben werden; sie ist sachgerecht und getrennt zu verwahren und uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
§ 9 Gewährleistung (Mängelansprüche)
(1) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unmöglich oder unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Maßgeblich für den Zustand der Ware ist die vereinbarte Beschaffenheit; bei individualisierter Ware zusätzlich der freigegebene Stand gemäß § 6. Handelsübliche, produktions- oder materialbedingte geringfügige Abweichungen (insbesondere in Farbton, Maßen und Materialstruktur) stellen auch bei Lager- und Standardware keinen Mangel dar, soweit sie die Verwendbarkeit der Ware nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Öffentliche Äußerungen Dritter (z. B. Herstellerwerbung) begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung mit uns.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche gemäß § 11 Absatz 2 sowie in den Fällen der §§ 445b, 478 BGB (Rückgriff) und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Zur Nacherfüllung zurückzusendende Ware ist nur nach vorheriger Abstimmung mit uns zu versenden.
§ 10 Kein Widerrufsrecht; keine Rücknahme individualisierter Ware
(1) Da wir ausschließlich mit Unternehmern kontrahieren, bestehen keine verbraucherschützenden Widerrufs- oder Rückgaberechte.
(2) Eine freiwillige Rücknahme nicht individualisierter Lagerware ist eine Einzelfallentscheidung und bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform; sie kann von einer Wiedereinlagerungspauschale in Höhe von 20 % des Netto-Warenwerts der zurückgenommenen Ware abhängig gemacht werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; uns bleibt der Nachweis eines höheren Aufwands gestattet.
(3) Hygiene-Ausschluss für Primärpackmittel: Primärpackmittel und sonstige Ware, deren Umverpackung, Versiegelung oder Originalgebinde geöffnet oder beschädigt wurde, sind von Rücknahme und Umtausch generell ausgeschlossen. Die Produktintegrität von Packmitteln, die für die Aufbewahrung und Abgabe von Arzneimitteln bestimmt sind, kann nach Öffnung nicht mehr gewährleistet werden. Rügen wegen Mängeln im Sinne des § 9 bleiben unberührt.
(4) Individualisierte Ware (§ 6) ist von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen, soweit nicht ein Mangel im Sinne des § 9 vorliegt.
§ 11 Haftung
(1) Auf Schadensersatz haften wir — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur nach Maßgabe der folgenden Absätze.
(2) Unbeschränkt haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung — auch für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn — ausgeschlossen.
(5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Produktverantwortung des Kunden
(1) Der Kunde ist als Apotheke bzw. gewerblicher Weiterverwender selbst dafür verantwortlich, die Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen konkreten Verwendungszweck sowie die Einhaltung der für ihn geltenden berufs-, arzneimittel- und kennzeichnungsrechtlichen Vorgaben zu prüfen. Produktangaben von uns beschreiben die Beschaffenheit der Ware und stellen keine Beratung zum Einsatz im Einzelfall dar.
(2) Von uns bereitgestellte Unterlagen (z. B. Konformitätserklärungen, Prüfberichte, Spezifikationen) beziehen sich auf den jeweils bezeichneten Prüfgegenstand und Prüfumfang.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung, abrufbar im Online-Shop.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ludwigshafen am Rhein, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort ist Ludwigshafen am Rhein.
(3) Änderungen und Ergänzungen einzelvertraglicher Abreden bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Vorrang haben individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.